erteilt.
Wir haben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr den Bescheid über Bildungsfreistellungsfähigkeit nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) erhalten.
Auch für Rheinland-Pfalz ist die Bildungsfreistellung genehmigt worden.
Die nötigen Unterlagen zur Beantragung/Bescheinigung darüber für den Arbeitgeber erhalten sie bei Anmeldung.
Nutzen sie die Chance!